ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN DER DOLD AG

GELTUNGSBEREICH

1. Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für Unternehmungen bestimmt (nachfolgend „Käufer“ genannt). Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.

2. Alle Aufträge werden aufgrund nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Dold AG (nachfolgend auch „Lieferant“ oder „Lieferfirma“ genannt) angenommen bzw. ausgeführt. Durch Erteilen von Aufträgen oder anderen Angeboten oder der Annahme von Angeboten des Lieferanten durch den Käufer anerkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliche Bedingungen des Käufers gelten nur, sofern diese vom Lieferanten explizit und schriftlich anerkannt worden sind.

3. Zusätzliche mündliche Abmachungen bedürfen zur Verpflichtung der Lieferfirma der schriftlichen Bestätigung.

PREISE

4. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Lieferanten. Der Lieferant behält sich vor, die Preisliste jederzeit anzupassen. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk und gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Steuern (z.B. Mehrwertsteuer, VOC-Steuer, LSVA).

5. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen massgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang schriftlich widerspricht.

ANWENDUNGSTECHNISCHE BERATUNG

6. Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch absolut unverbindlich. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

7. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.

LIEFERUNG

8. Der Käufer hat die Ware zum vereinbarten Liefertermin abzuholen. Kommt der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl auf Kosten des Käufers zu versenden.

9. Sofern abweichend davon vereinbart ist, dass wir zur Versendung der Ware verpflichtet sind, erfolgen der Transport auf Kosten des Käufers und die Wahl der Transportmittel sowie des Transportweges mangels Weisung nach unserem Ermessen. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird.

10. Teillieferungen sind zulässig.

11. Erhebliche, unvorhersehbare sowie von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt bei uns und unseren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Käufer als auch wir unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Ware vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers für den Fall der Lieferstörung aufgrund eines von uns zu vertretenen Umstands bleibt unberührt. Sämtliche weiteren Ansprüche des Käufers für den Fall von jeglichen Leistungsstörungen betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Käufer, insbesondere auch Verspätungen, sind ausgeschlossen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht explizit anders festgelegt.

12. Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung restentleert und frachtfrei zurückzusenden. Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung geht zu Lasten des Käufers, wenn dies von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.

13. Berechnete Gefässe, die dem Lieferanten fristgerecht in unbeschädigtem Zustand franko Domizil zurückgesandt werden, werden zum fakturierten Betrag gutgeschrieben.

14. Einwegverpackungen werden nicht von uns zurückgenommen, stattdessen nennen wir dem Käufer einen Dritten, der die Verpackungen der geordneten Entsorgung oder einem Recycling zuführt.

15. Ein Rückgaberecht für gelieferte Waren besteht generell nicht. Für wieder verwendbare, nicht angebrochene und nicht eingefärbte Produkte kann unter vorheriger schriftlicher Absprache mit der Dold AG eine Materialgutschrift von 80% des Nettowarenwertes erstattet werden. Abgetönte Produkte werden nicht zurückgenommen.

ZAHLUNG

16. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Valuta am Fälligkeitstage auf dem von uns angegebenen Konto verfügen dürfen.

17. Bei Zahlungsverzug wird, nach vorheriger Verzugsmeldung, vom Tage der Fälligkeit an ein Verzugszins von mindestens 5 % in Rechnung gestellt.

18. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen von uns bestrittener Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

MÄNGELANSPRÜCHE

19. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach dem Empfang auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

20. Offene Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und hat Art und Ausmass des Mangels genau zu bezeichnen. Mängelansprüche, die nicht innerhalb der vorgenannten Fristen gegenüber uns geltend gemacht werden, verwirken.

21. Wir übernehmen eine zweijährige Gewährleistung ab Lieferung für die zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Ware wie auch dafür, dass die Ware keine körperlichen Mängel aufweist, die deren Wert oder Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, sofern der Käufer bei der Verwendung der Ware die relevanten Normen, insbesondere die anwendbaren SIA-Normen, BFS-Merkblätter, SMGV/GTK-Merkblätter und die technischen Unterlagen des Lieferanten eingehalten hat. Jegliche weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Wir übernehmen insbesondere auch keine Gewährleistung für Mängel, die sich aus jeglicherder Verwendung der bezogenen Ware ergeben, wie z.B. Gewährleistung

- für die Weiterverarbeitung der Ware und das daraus resultierende Arbeitsergebnis;

- für den Fortbestand einer nach Erfahrung des Verarbeiters vorhandenen, von uns jedoch nicht er-kannten oder von uns als nebensächlich betrachteten und deshalb nicht ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft der Ware;

- bei der Verarbeitung der Ware auf bearbeitetem oder unbearbeitetem Untergrundmaterial, das dem in der Zusicherung genannten Untergrundmaterial bloss ähnlich oder verwandt ist;

- bei Verwendung der Ware für einen uns nicht bekannten oder für uns nicht vorhersehbaren Verwendungszweck.

22. Der Kunde verpflichtet sich, die Farbtöne der vom Lieferanten bezogenen Ware vor der Verwendung derselben pro Gebinde auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sämtliche Mängel- und Haftungsansprüche des Kunden, die damit zusammenhängen, dass der Kunde einen falschen Farbton verwendet, weil er die vorstehend genannte Prüfung nicht vorgenommen hat, werden ausgeschlossen.

HAFTUNG

23. Die Parteien haften einander im Zusammenhang mit dem zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnis lediglich für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Jegliche darüber hinausgehende Haftung für mit dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden wird ausgeschlossen, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden. Für Hilfspersonen des Lieferanten wird jegliche Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.

24. Alle außerhalb von Einfluss und Kontrolle des Lieferanten liegenden Ereignisse und Tatsachen gelten als höhere Gewalt und befreien von jeder Garantiehaftung und Lieferverpflichtung.

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND SONSTIGES

25. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnis ist unsere jeweilige Versandstelle, und für die Zahlung unser Sitz, sofern dies nicht schriftlich abweichend vereinbart worden ist.

26. Gerichtsstand ist der Sitz der Lieferfirma. Es ist ausschließlich materielles Schweizer Recht anwendbar.